2006 stellte die Raiffeisen BHG eG Herzberg/Elster Insolvenzantrag. Dem Insolvenzverwalter Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning gelang mit aktiver Unterstützung auch durch den MGV die Sanierung einer Genossenschaft. Nach dem Neuanfang steht die Genossenschaft mit einen höheren Umsatz pro Filiale, als vor der Insolvenz besser da, als vorher. Am 11. Mai 2006 musste der Vorstand der Raiffeisen BHG eG Herzberg/Elster beim Amtsgericht Cottbus einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stellen. Fast 130 Beschäftigte in zehn Bau- und Gartenmärkten (2 mal Herzberg, Finsterwalde, Falkenberg, Jessen, Schönewalde, Treuenbrietzen sowie Holzdorf, Annaburg und Schlieben) bangten um ihre Arbeitsplätze. Die Krise der Raiffeisen Herzberg hatte damit ihren Höhepunkt erreicht.
Die Vorstandsmitglieder hatten mit professioneller Hilfe den Insolvenzantrag gut vorbereitet und rechtzeitig Kontakt zu dem Gericht aufgenommen. Monate zuvor hatte die Geschäftsführung versucht, das Ruder rumzureißen, was aber keinen Erfolg brachte, u. a. weil sich der Vorstand nicht mit dem Betriebsrat über einen dringend notwendigen Personalabbau einigen konnte. Die notwendige tiefgreifende Sanierung war innerhalb des kurzen Zeitraums damit unmöglich umsetzbar..
Der vom zuständigen Insolvenzgericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, stellte kurzfristig in Herzberg den Kontakt zu der Geschäftsführung her und verschaffte sich mit seinem Team einen ersten Überblick. Zeitnah fand zu eine Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter statt. „Man bekommt recht schnell ein Gefühl dafür, ob eine Sanierung möglich ist“, sagt Mönning. In Herzberg sah er nach ein paar Tagen bereits positive Zeichen. „Die Geschäftsführung war kooperativ und die Beschäftigten nach dem ersten Schock hoch motiviert“, erinnert sich Mönning. Das waren schon mal zwei notwendige Voraussetzungen. Auch der Mitteldeutsche Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e. V. hat die Sanierung aktiv unterstützt, wobei insbesondere der Bereichsleiter Herr Sebastian Rösler den Prozess begleitet hat. Für die Mitarbeiter wurde Insolvenzausfallgeld beantragt, was der Genossenschaft für drei Monate einen notwendigen Spielraum in der Liquidität verschafft hatte, da die Löhne und Gehälter in dem Zeitraum nicht von dem insolventen Unternehmen getragen werden mussten.
Das Insolvenzverfahren wurde zum 1. August 2006 eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt mussten die Mitarbeiter wieder aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanziert werden. Da der Verwalter die Insolvenzmasse nicht angreifen darf, musste er die notwendigen Gelder mit dem Unternehmen selbst erwirtschaften. Die vorgenommenen einschneidenden Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen führten dazu, dass unter anderem die drei unrentablen und nicht sanierungsfähigen Filialen in Holzdorf, Annaburg und Schlieben geschlossen und die beiden Filialen in Herzberg zusammengelegt wurden. Außerdem wurden verlustbringende Geschäftsfelder ausgegliedert, das Sortiment und die Verkaufsfläche in den Läden angepasst und Schulungen des Personals durchgeführt. „Wir mussten den Umsatzrückgang auffangen, der vor allem durch den in den neuen Bundesländern typischen Bevölkerungsrückgang und der damit verbundenen schwindenden Kaufkraft entstand“, benennt der Insolvenzverwalter eines seiner damaligen Ziele. Lag der Umsatz 2003 noch bei 7,2 Millionen Euro, war er 2006 schon auf 5,6 Millionen Euro gesunken. Die Sanierungsmaßnahmen griffen und die folgenden beiden Geschäftsjahre verliefen positiv. Im Jahr 2008 hatte das Unternehmen mit 7,3 Millionen Euro Umsatz trotz weniger Filialen wieder so viel Umsatz wie im Jahr 2003. Vor dem Hintergrund dieser erfolgreichen Entwicklung beauftragte nun der Gläubigerausschuss den Insolvenzverwalter mit der Erarbeitung eines Insolvenzplans. Mit diesem Plan wurden die Gläubiger besser gestellt, als ihre Ansprüche über ein Insolvenzregelverfahren hätten befriedigt werden können. Man einigte sich auf gestaffelte Quoten in Höhe von bis zu 50 Prozent der Forderungen. Diese Quote liegt weit über dem Durschnitt bei Insolvenzen. Da die Zahlungen teilweise aus zukünftigen Erträgen erfolgen, wurde ein anderes Unternehmen mit dem Controlling der Geschäftsfortführung und der Planerfüllung beauftragt. Bis heute haben alle Gläubiger ihre nach dem Insolvenzplan fälligen Zahlungen erhalten. Obwohl die Insolvenzordnung in Deutschland verschiedene Möglichkeiten bietet, ein insolventes Unternehmen zu sanieren und so möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern, werden diese Möglichkeiten kaum genutzt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens ist, dass dieses einen sanierungs- und zukunftsfähigen Kern besitzt. Der Insolvenzantrag sollte frühzeitig gestellt werden, denn nur solange noch ausreichende Werte im Unternehmen vorhanden sind, bestehen Gestaltungsspielräume.
Es gibt kaum Erfahrungen hinsichtlich der Sanierung von in Insolvenz geratenen Genossenschaften. Dieses sehr positive Beispiel sollte die Mitglieder und geschäftsführenden Vorstände von Genossenschaften in der Krise ermutigen, einen solchen Weg einzuschlagen und das Unternehmen nicht aufzugeben. Die fachkundigen Mitarbeiter beim Mitteldeutschen Genossenschaftsverband unterstützen die Sanierung, als Ansprechpartner steht der Bereichsleiter, Herr Rösler, zur Verfügung.
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