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"Spezialisten" |
Das Bundesverfassungsgericht hat es
Rechtsanwälten erlaubt, auf Spezialkenntnisse hinzuweisen
und sich als Spezialisten für bestimmte Rechtsgebiete zu
bezeichnen (BvR 159/04). Bislang verbot das anwaltliche Standesrecht
Rechtsanwälten den Hinweis auf Spezialkenntnisse. Erlaubt
war lediglich die Bezeichnung als Fachanwalt, der zwar hierfür
eine Prüfung bestehen mußte, für die es jedoch
in erster Linie auf Fleiß und nicht unbedingt auf Spezialisierung
ankommt. Zu Recht meint daher das Bundesverfassungsgericht,
daß es keinen vernünftigen Grund gibt, den Hinweis
auf Spezialkenntnisse zu verbieten.
Wir dürfen jetzt also sagen, was jeder weiß: In unserer
Kanzlei ist jede Kollegin und jeder Kollege in dem von ihm vorrangig
bearbeiteten Rechtsgebiet spezialisiert. |
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