"Spezialisten"
Das Bundesverfassungsgericht hat es Rechtsanwälten erlaubt, auf Spezialkenntnisse hinzuweisen und sich als Spezialisten für bestimmte Rechtsgebiete zu bezeichnen (BvR 159/04). Bislang verbot das anwaltliche Standesrecht Rechtsanwälten den Hinweis auf Spezialkenntnisse. Erlaubt war lediglich die Bezeichnung als Fachanwalt, der zwar hierfür eine Prüfung bestehen mußte, für die es jedoch in erster Linie auf Fleiß und nicht unbedingt auf Spezialisierung ankommt. Zu Recht meint daher das Bundesverfassungsgericht, daß es keinen vernünftigen Grund gibt, den Hinweis auf Spezialkenntnisse zu verbieten.
Wir dürfen jetzt also sagen, was jeder weiß: In unserer Kanzlei ist jede Kollegin und jeder Kollege in dem von ihm vorrangig bearbeiteten Rechtsgebiet spezialisiert.