Die Tätigkeitsschwerpunkte
von Herrn Rechtsanwalt Werner Nicolay liegen im Bereich des
Sozialversicherungsrechtes und insbesondere im Recht der Krankenversicherung,
darunter speziell Krankenhausrecht, Kassenarztrecht sowie im
Arznei-, Heil- und Hilfsmittelrecht.
Diese Bereiche hat Herr Nicolay langjährig in leitender
Stellung in der gesetzlichen Krankenversicherung und später
auch im Sozialministerium des Freistaates Sachsen bearbeitet.
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