KNUT REBHOLZ
 
Als Insolvenzverwalter zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und InsO 9001

knut.rebholz@moenning-georg.de
030/89 04 49-0
030/89 04 49-50
 

Partner der Sozietät Mönning & Georg
Studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. 1994 bis 1996 Referendariat in Berlin. 1996 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin, im Jahr 2001 Zulassung beim Kammergericht Berlin. Seit 2001 ist Herr Rebholz auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von April 1996 bis März 2001 als angestellter Rechtsanwalt in der auf Insolvenzverwaltung und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Feser in Berlin tätig.
Im April 2001 machte sich Herr Rebholz selbständig. Der Schwerpunkt seiner Kanzlei lag im Bereich des Insolvenzrechts, insbesondere der Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche sowie des Wirtschaftsrechts.
Herr Rebholz trat im April 2005 mit seiner Kanzlei in die Sozietät Mönning & Georg ein.
Herr Rebholz wird seit 2004 in Berlin als Zwangsverwalter und seit 2005 als Insolvenzverwalter bestellt.

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