| Partner der Sozietät
Mönning & Georg
Studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher
Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. 1994 bis
1996 Referendariat in Berlin. 1996 Zulassung als Rechtsanwalt
in Berlin, im Jahr 2001 Zulassung beim Kammergericht Berlin.
Seit 2001 ist Herr Rebholz auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von April 1996 bis März 2001 als angestellter Rechtsanwalt
in der auf Insolvenzverwaltung und Wirtschaftsrecht spezialisierten
Kanzlei Feser in Berlin tätig.
Im April 2001 machte sich Herr Rebholz selbständig. Der
Schwerpunkt seiner Kanzlei lag im Bereich des Insolvenzrechts,
insbesondere der Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche
sowie des Wirtschaftsrechts.
Herr Rebholz trat im April 2005 mit seiner Kanzlei in die Sozietät
Mönning & Georg ein.
Herr Rebholz wird seit 2004 in Berlin als Zwangsverwalter und
seit 2005 als Insolvenzverwalter bestellt.
Impressum Knut Rebholz |