I.
Programmbeschreibung
Das Stipendium der Rechtsanwälte Mönning & Georg steht
Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Aachen zur Verfügung,
die im Anschluß an den erfolgreichen Studienabschluß
entweder postgradual an akkreditierten MBA-Programmen in- und ausländischer
Hochschulen, vorzugsweise jedoch an der Fachhochschule Aachen, teilnehmen
und den MBA-Abschluß anstreben. Darüber hinaus werden
Stipendien für besonders begabte Absolventen der FH Aachen
für ein Studium der Rechtswissenschaften an einer deutschen
Universität oder Fachhochschule oder auch einer ausländischen
Hochschule vergeben. In besonderen Fällen kann das Stipendium
auch für andere Studiengänge, insbesondere für Auslandsstudien,
gewährt werden.
II.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist
der erfolgreiche Abschluß des Ingenieurstudiums an der FH
Aachen und die Belegung der Wahlpflichtfächer Vertrag- und
Haftungsrecht sowie Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, wobei
beide Wahlpflichtfächer mit einer Prüfungsnote von jeweils
1.0 abgeschlossen sein müssen.
III.
Verfahren
Das Stipendium kann bei Vorliegen der unter II. genannten Voraussetzungen
in Anspruch genommen werden. Der maximale Förderzeitraum beträgt
10 Monate bei einer Stipendienhöhe von insgesamt € 1.000,00
(in Worten: Euro eintausend). Eine einmalige Verlängerung um
weitere 10 Monate ist möglich.
Die Gewährung des Stipendiums setzt einen formlosen Antrag
voraus, dem ein tabellarischer Lebenslauf, der Nachweis über
den erfolgreichen Studienabschluß an der FH Aachen und eine
Stellungnahme des Dekans des Fachbereichs 8 (Maschinenbau/Mechatronik)
beizufügen ist. Erforderlich ist ferner der Nachweis der verbindlichen
Anmeldung zu einem postgradualen MBA-Studium oder der Einschreibung
zu einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität
oder Fachhochschule.
IV.
Entscheidung
Über die Vergabe des Stipendiums entscheiden Rechtsanwalt Prof.
Dr. Mönning und Rechtsanwalt Dr. Dreschers für die Kanzlei
Mönning & Georg nach freiem Ermessen im Benehmen mit dem
Dekan des Fachbereichs 8 der FH Aachen. Bei der Vergabe des Stipendiums
handelt es sich um eine freiwillige Förderleistung, auf die
kein Rechtsanspruch besteht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Aachen, den 13.02.2004
gez. Prof. Dr. Mönning/vö
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