Firmenstipendium für Dimitri Ganser 04/10/06

Am 22.09.2006 wurde das erste Stipendium der Rechtsanwälte Mönning & Georg im Rahmen einer Feierstunde an der FH Aachen an Herrn Dipl.-Ing. Dimitri Ganser verliehen.
 
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Weitere Einzelheiten zu dem Firmenstipendium finden Sie unten.

Firmenstipedium für besonders begabte Absolventen der FH Aachen im Fachbereich 8 (Maschinenbau/Mechatronik)

I.
Programmbeschreibung

Das Stipendium der Rechtsanwälte Mönning & Georg steht Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Aachen zur Verfügung, die im Anschluß an den erfolgreichen Studienabschluß entweder postgradual an akkreditierten MBA-Programmen in- und ausländischer Hochschulen, vorzugsweise jedoch an der Fachhochschule Aachen, teilnehmen und den MBA-Abschluß anstreben. Darüber hinaus werden Stipendien für besonders begabte Absolventen der FH Aachen für ein Studium der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität oder Fachhochschule oder auch einer ausländischen Hochschule vergeben. In besonderen Fällen kann das Stipendium auch für andere Studiengänge, insbesondere für Auslandsstudien, gewährt werden.

II.
Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist der erfolgreiche Abschluß des Ingenieurstudiums an der FH Aachen und die Belegung der Wahlpflichtfächer Vertrag- und Haftungsrecht sowie Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, wobei beide Wahlpflichtfächer mit einer Prüfungsnote von jeweils 1.0 abgeschlossen sein müssen.

III.
Verfahren

Das Stipendium kann bei Vorliegen der unter II. genannten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Der maximale Förderzeitraum beträgt 10 Monate bei einer Stipendienhöhe von insgesamt € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend). Eine einmalige Verlängerung um weitere 10 Monate ist möglich.
Die Gewährung des Stipendiums setzt einen formlosen Antrag voraus, dem ein tabellarischer Lebenslauf, der Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluß an der FH Aachen und eine Stellungnahme des Dekans des Fachbereichs 8 (Maschinenbau/Mechatronik) beizufügen ist. Erforderlich ist ferner der Nachweis der verbindlichen Anmeldung zu einem postgradualen MBA-Studium oder der Einschreibung zu einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität oder Fachhochschule.

IV.
Entscheidung

Über die Vergabe des Stipendiums entscheiden Rechtsanwalt Prof. Dr. Mönning und Rechtsanwalt Dr. Dreschers für die Kanzlei Mönning & Georg nach freiem Ermessen im Benehmen mit dem Dekan des Fachbereichs 8 der FH Aachen. Bei der Vergabe des Stipendiums handelt es sich um eine freiwillige Förderleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Aachen, den 13.02.2004
gez. Prof. Dr. Mönning/vö